AGB

Stand: 17.11.2025

Gräfin Graf

Alte Tösstalstrasse 14
8487 Rämismühle
+41 76 510 38 99
http://www.gräfin.ch


1. Einleitung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Firma Gräfin Graf (nachfolgend „die Gräfin“ genannt) sind für die von der Gräfin angebotenen Schulungen, Kurse, Workshops, Coachings, Sparrings und sonstigen Dienstleistungen (nachfolgend „Kurse und Dienstleistungen“ genannt) anwendbar. Jede natürliche und juristische Person, welche mit der Gräfin geschäftliche Beziehungen pflegt, wird nachstehend als Kundin bezeichnet.


2. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Kurse und Dienstleistungen gemäss Ziff. 1. Bedingungen von Kundinnen irgendwelcher Art werden ausschliesslich wegbedungen, es sei denn, die Gräfin hätte schriftlich und explizit ihrer Geltung zugestimmt.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.gräfin.ch/agb publiziert. Mit einer Anmeldung oder Annahme einer Offerte stimmt die Kundin diesen AGB zu.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertragsschluss kommt zustande, sobald eine Kundin eine von der Gräfin unterbreitete Offerte annimmt. Die Annahme kann mündlich (z. B. im Zoom-Gespräch), per Telefon, per E-Mail oder über die Webseite erfolgen. Die anschliessend versandte Auftragsbestätigung dokumentiert die Vereinbarung und legt das Datum für den Beginn der Zusammenarbeit fest.

Der Erhalt einer Bestell- oder Auftragsbestätigung enthält keine Zusage, dass die Dienstleistung in jedem Fall durchgeführt werden kann. Der Vertrag steht unter den vertragsauflösenden Bedingungen der Nichtdurchführbarkeit (z. B. Unmöglichkeit seitens der Gräfin, fehlerhafte Preisangabe, ungenügende Anzahl Teilnehmende, Überbuchung). Tritt eine dieser Bedingungen ein, gilt der Vertrag per sofort als aufgelöst. Die Kundin wird umgehend per E-Mail informiert.

Buchungen und Anmeldungen sind verbindlich. Abmeldungen sind schriftlich möglich (Brief oder E-Mail).

Für einmalige oder eintägige Dienstleistungen (z. B. Workshops, Kurse, Keynotes) gilt:

  • bis 14 Arbeitstage vor Durchführung: ohne Kostenfolge
  • bei späterer Abmeldung: 100 % des vereinbarten Betrags
  • bei Fernbleiben: kein Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung

3.1 Besondere Bestimmungen für Sparring-Programme (3, 6 oder 12 Monate)

Für Sparring-Programme gelten ergänzend folgende Regelungen:

  • bis 14 Arbeitstage vor dem Kick-off: kostenfreie Abmeldung
  • nach Versand der Willkommensbox, jedoch vor dem Kick-off: pauschale Aufwandsentschädigung CHF 250
  • nach dem Kick-off: 100 % des vereinbarten Betrags (unabhängig von der Anzahl bereits erfolgter Termine)

Termine können im Verhinderungsfall bis 24 Stunden vor dem Termin verschoben werden. Insgesamt kann die Laufzeit dadurch maximal um einen Monat verlängert werden. Für längere Pausen wird eine Gebühr von CHF 320 pro Monat verrechnet.

Bei Fernbleiben oder Abbruch (Krankheit, Militär, berufliche Belastung, weitere Gründe) besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung.


4. Preisangaben

Alle Preise für Kurse und Dienstleistungen gelten, wenn nicht anders angegeben, inklusive vorgezogenen Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben. Hinzu kommen allfällige Spesen und Reisezeit.

Spesen: Reise, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Kundin, wenn persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Reisezeit wird bei erheblichem Umfang (>50% der Auftragszeit) mit 180 CHF/h berechnet. Für Female Leadership Sparring-Pakete und Keynotes wird innerhalb der Schweiz keine Reisezeit verrechnet.

Express-Zuschlag: Dienstleistungen, die innert 48h erledigt sein müssen, werden mit +20% verrechnet.

Die angegebenen Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden. Rabatte gelten nur einmalig.


5. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Gesamtsumme ist grundsätzlich zu Beginn der Zusammenarbeit fällig. Bei einmaligen oder eintägigen Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Durchführung.

Die Zahlung erfolgt gemäss der ausgestellten Rechnung mit den von der Gräfin zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten.

In Ausnahmefällen kann die Gräfin einer Ratenzahlung zustimmen. Diese stellt keine Teilvereinbarung dar, sondern dient ausschliesslich der Erleichterung der Zahlungsabwicklung. Die Zahlungspflicht für den gesamten Betrag bleibt unabhängig von persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Veränderungen bestehen. Eine vorzeitige Beendigung, Unterbrechung oder Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen entbindet nicht von der Zahlung der noch offenen Raten.

Die Gräfin behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Mahngebühren oder Verzugszinsen zu erheben.Die Kundin verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Gräfin behält sich das Recht vor, Anzahlungen, Mahngebühren oder Verzugszinsen zu verlangen.

5.1 Besondere Bestimmungen für Formate mit regelmässigen Treffen (z. B. 3-, 6- oder 12-monatige Sparrings):

Die vereinbarte Anzahl Treffen soll im vorgesehenen Zeitraum stattfinden (z. B. 12 Treffen innerhalb von 12 Monaten). Eine zeitliche Verzögerung von bis zu einem Monat ist möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Werden Termine nicht innerhalb dieser Frist (z. B. 12 Treffen innerhalb von 13 Monaten) wahrgenommen, wird pro weiterem Monat eine Pauschale von CHF 320 verrechnet, sofern keine anderslautende Absprache mit der Gräfin besteht. Diese Pauschale deckt die fortlaufende inhaltliche Begleitung, Erreichbarkeit und Strukturwahrung ab.

Bei längeren krankheits- oder situationsbedingten Pausen kann in Absprache mit der Gräfin eine individuelle Regelunggetroffen werden.


6. Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber der Gräfin sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausser bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche aus:

  • Unmöglichkeit der Leistung
  • Vertragsverletzung
  • Verschulden bei Vertragsschluss
  • indirekten Schäden und Folgeschäden

7. Versicherung

Die Kundin ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.


8. Besondere Bestimmungen für Follow-up-Angebote

Follow-up-Angebote können ausschliesslich von Kundinnen gebucht werden, die zuvor ein Sparring-Programm (3, 6 oder 12 Monate) absolviert haben.

Die Buchung eines Follow-up-Angebotes muss spätestens innerhalb 3 Monate nach Abschluss des Sparring-Programmes erfolgen. Danach besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf den Abschluss eines Follow-up-Angebotes.

Die Gräfin behält sich vor, in begründeten Einzelfällen auch nach Ablauf dieser Frist Follow-up-Angebote zu gewähren.

8.1 Sprachnachrichtensupport („Voice Abo“)

Der Sprachnachrichtensupport dient der regelmässigen Begleitung während der vereinbarten Laufzeit. Die Gräfin verpflichtet sich, auf Nachrichten in angemessener Frist zu reagieren (in der Regel innert 24 Stunden an Werktagen).

Es besteht kein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit oder auf eine bestimmte Anzahl Antworten.

Sollte die Nutzung das übliche Mass (typischerweise 1–2 Nachrichten pro Woche) deutlich überschreiten, behält sich die Gräfin vor, in Absprache mit der Kundin eine Anpassung vorzunehmen oder den Umfang zu begrenzen.

Nicht genutzte Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme verfallen nach Ende der Laufzeit ersatzlos. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

8.2 Abonnements

Abonnements (z. B. für Sprachnachrichtensupport) gelten für die vereinbarte Laufzeit und enden automatisch. Eine vorzeitige Kündigung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung für die gesamte Laufzeit.

Nicht genutzte Leistungen innerhalb der Abodauer verfallen ersatzlos. Abos sind personenbezogen und nicht übertragbar.

8.3 Halbtage

Follow-up Halbtage (ca. 3 Stunden) sind innerhalb von 3 Monaten nach Buchung einzulösen. Nicht eingelöste Slots verfallen ersatzlos. Eine Rückerstattung oder Umbuchung ist ausgeschlossen, ausser es liegt ein von der Gräfin zu vertretender Ausfall vor.

Die konkrete Terminvereinbarung erfolgt in Absprache zwischen Kundin und der Gräfin. Eine Verschiebung durch die Kundin ist bis 48h vor Termin möglich, danach gilt der Slot als eingelöst.

8.4 Allgemeines

Für alle Follow-up-Angebote gilt: Leistungen, die von der Kundin nicht in Anspruch genommen werden, können weder nachgeholt noch erstattet werden. Eine Weitergabe von Zugängen oder Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Rämismühle. Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.